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INFOS ZU UNSEREN SEMINAREN ASF, FES UND MPU

ASF
Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger oder punkteauffällige Fahrer (freiwillig oder angeordnet)

Die Termine finden in der Filiale Duisdorf statt.

Ansprechpartner:
Jan Tönnessen 0160 - 186 72 27

Aufbau und Ablauf

1. Termin wird festgelegt

2. und weitere Termine werden mit allen Teilnehmern abgesprochen, da ALLE Teilnehmer können müssen

– Mindestdauer: 2 Wochen

– Maximaldauer: 4 Wochen

1. Gruppensitzung à 135 Minuten

2. Fahrprobe à 45 Minuten pro Teilnehmer, bei 3 Teilnehmern 135 Minuten

3. Gruppensitzung à 135 Minuten

4. Gruppensitzung à 135 Minuten

5. Gruppensitzung à 135 Minuten + Verteilung der Bescheinigung

Maximal eine Sitzung pro Tag

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FES
Verkehrszentralregister wird Fahreignungsregister

Am 1. Mai 2014 traten die neuen Bestimmungen des Fahreignungsregisters in Kraft.

Ansprechpartner:

Jan Tönnessen 0160 - 186 72 27

Eckpunkte

  • Das beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg geführte Verkehrszentralregister wurde Fahreignungsregister

  • Das Mehrfachtäter-Punktsystem wurde Fahreignungs-Bewertungssystem

  • Die Verwanrungsgeldobergrenze wurde von bisher 35 Euro auf 55 Euro, die Eintragungsgrenze bei Ordnungswidrigkeiten von 40 Euro auf 60 Euro angehoben

  • Für das Fahreignungs-Bewertungssystem werden nur noch Verkehrszuwiderhandlungen berücksichtigt, die in Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung benannt werden
     

Punkte

  • 3 Punkte für Straftaten, sofern sie mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind

  • 2 Punkte für Straftaten, sofern sie mit keiner Entziehung der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer Sperre durch das Strafgericht verbunden sind sowie für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten

  • 1 Punkt für weniger schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten
     

Maßnahmen nach dem Fahreignugns-Bewertungssystem

  • 1-3 Punkte – Vormerkung durch Behörde, freiwilliges FES möglich
    1 Punkt Rabatt (Rabatt nur einmal innerhalb von 5 Jahren)

  • 1. Stufe: 4-5 Punkte – Ermahnung durch Behörde, Hinweis auf freiwilliges FES
    1 Punkt Rabatt (Rabatt nur einmal innerhalb von 5 Jahren)

  • 2. Stufe: 6-7 Punkte – Verwarnung durch Behörde, Hinweis auf freiwilliges FES
    Kein Punkterabatt

  • 3. Stufe: ab 8 Punkte – Entzug der Fahrerlaubnis durch die Behörde
     

Durchführung von Fahreignungsseminaren (FES)

Fahreignungsseminare bestehen aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die TEilnahme ist freiwillig. Es gibt keine behördlichen Anordnungen.
 

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

  • Teilnehmer: 1-6

  • Module: 2 x 90 Minuten

  • Seminarleiter (Fahrleiter) mit Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik

  • Modul 2 darf frühestens nach Ablauf von einer Woche nach Abschluss des Moduls 1 begonnen werden
     

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Teilnehmer: 1

  • Sitzungen: 2 x 75 Minuten

  • Seminarleiter (Psychologe) mit Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie

  • Sitzung 2 darf frühestens nach Ablauf von drei Wochen nach Abschluss der Sitzung 1 begonnen werden.

MPU
Fahreignungs- und MPU Beratung

Ansprechpartner:

Uwe Horn 01511 – 911 11 10

  • Sie haben Punkte?

  • Die Behörde hat Zweifel an Ihrer Eignung zur Fahrerlaubnis?

  • Die Behörde hat eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) angeordnet?

  • Sie hatten eine schwere Krankheit und Ihr Arzt empfiehlt eine Überprüfung Ihrer Fahrfertigkeiten?
     

Dies sind nur einige der Möglichkeiten auf Grund derer Sie eine Fahreignungsprüfung oder eine MPU angehen müssen. Wir stehen Ihnen bei der Vielzahl der Möglichkeiten gerne beratend zur Seite und begleiten Sie individuell durch die notwendigen Maßnahmen. Scheuen Sie sich nicht und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns, um schnellstmöglich wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen.

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